Sachverständiger für Informationstechnik
Ziel unserer Gutachtertätigkeit als Sachverständiger für Informationstechnik ist die fachkundige Analyse von Sachverhalten und die Darstellung der Ergebnisse in einer für den Auftraggeber verständlichen Form. Für den Auftraggeber dient das Gutachten als Grundlage für weitere Entscheidungen wie die Erstattung einer Strafanzeige.
Art und Umfang der Sachverständigentätigkeit
Unsere Sachverständigentätigkeit erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses.
- Klärung des Auftrags und der computer-forensischen Fragestellungen
- Ermittlung und Dokumentation des Sachverhalts
- Beweismittelsicherung und Untersuchungsdurchführung
- Auswertung der Untersuchung
- Gutachtenserstellung und Untersuchungsdokumentation
- Mündliche oder schriftliche Präsentation des Gutachtens
Der systematische Arbeitsprozeß gewährleistet dem Auftraggeber die gerichtsfeste und objektive Beantwortung offener Beweisfragen innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums.
Bei der Durchführung unserer Gutachtenstätigkeiten sind wir den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet. |