Befund
Am Beginn der Gutachtenstätigkeit steht die Erhebung, Feststellung und Sicherstellung der auftragsrelevanten Informationen, Daten und Ausgangstatsachen. Diese werden je nach Sachlage über Aktenanalyse, Befragung und Systemanalyse erhoben und bilden die Grundlage für die nachfolgende Untersuchung.
Aktenanalyse
Die Aktenanalyse umfasst die fallspezifische Auswertung vorliegender Gerichtsakten oder Dokumente bzw. Schriftstücke. Im Zuge der Aktenanalyse erfolgt eine möglichst umfassende Dokumentation der Ausgangstatsachen, der zeitlichen Abläufe und handelnden Personen. Offene Fragen werden in einem Fragenkatalog zusammengefasst.
Befragung
Über Auftrag durch das Gericht oder freiwillige Teilnahme erfolgt eine Befragung von Beteiligten, Zeugen und Parteien.
Rechtsgrundlagen
Aus Gesetzen, Durchführungsverordnungen oder Kommentaren werden Beurteilungskriterien für die nachfolgenden Untersuchungen gewonnen. Die betreffenden Rechtsgrundlagen werden in Hinblick auf Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Gutachtensergebnisse dokumentiert.
Beweismittelsicherung
Die Konfiguration der auftragsrelevanten Computersysteme wie PCs, Notebooks oder externe Speichermedien wird mittels speziellen Analysewerkzeugen dokumentiert. Betroffene Speichersysteme wie Festplatten, CDs oder USB-Sticks werden auf forensisch sichere Art dupliziert (Imaging) und für die Untersuchung aufbereitet. |