Gutachten

Kern unserer Gutachtertätigkeit als Sachverständiger für Informationstechnik ist die fachkundige Analyse von Sachverhalten und die Darstellung der Ergebnisse in einer für den Auftraggeber verständlichen Form. Für den Auftraggeber dient das Gutachten als Grundlage für weitere Entscheidungen wie die Erstattung einer Strafanzeige.

Art und Umfang der Sachverständigentätigkeit

Unsere Sachverständigentätigkeit erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses.

  1. Klärung des Auftrags und der computer-forensischen Fragestellungen
  2. Ermittlung und Dokumentation des Sachverhalts
  3. Beweismittelsicherung und Untersuchungsdurchführung
  4. Auswertung der Untersuchung
  5. Gutachtenserstellung und Untersuchungsdokumentation
  6. Mündliche oder schriftliche Präsentation des Gutachtens

Der systematische Arbeitsprozeß gewährleistet dem Auftraggeber die gerichtsfeste und objektive Beantwortung offener Beweisfragen innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums.

Bei der Durchführung unserer Gutachtenstätigkeiten sind wir den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet.

Gutachten

Gutachten können sowohl zu daten-, anwendungs- oder sicherheitstechnischen Fragen erstellt werden.

Untersuchung der Beweismittel

Auswertung der gesicherten elektronsichen Beweismittel und anschließende Interpretation der gesammelten Daten. Ziel der Analyse ist meist die Feststellung eines Ist-Zustandes wie die Speicherung oder Löschung von Daten auf einem Computersystem oder die Erforschung von Nutzungsvorgängen wie das unautorisierte Kopieren oder Versenden von unternehmenswichtigen Informationen an Dritte oder für den eigenen Gebrauch.

Präsentation des Gutachtens

Schriftliche oder mündliche Darlegung des wissenschaftlich begründeten Gutachtensergebnisses sowie des Wegs, auf dem das Ergebnis gewonnen wurde. Sachliche und objektive Darstellung von Ermittlung, Auswertung und Beurteilung des Sachverhalts im Hinblick auf die gegebene Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel.

Kosten des Gutachtens

Die Abrechnung der Gutachtenstätigkeit erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand. Bei der Festlegung der Stundensätze richten wir uns nach den Kalkulationsrichtlinien für Informationstechnologen des Fachverbands für Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich.

Dauer der Gutachtenstätigkeit

Die Dauer zur Erstellung eines Gutachtens ist abhängig von Art und Umfang des jeweiligen Falles. Gerne erstellen wir Ihnen zu Beginn unserer Tätigkeit einen vorläufigen Zeitplan.