IT-forensische Erstberatung

Fachliche Orientierung bei Fragen zu digitalen Beweismitteln, möglichen Manipulationen und IT-Sicherheitsvorfällen.

Sie vermuten, dass digitale Nachrichten manipuliert wurden? Sie möchten wissen, ob ein unbefugter Zugriff auf Ihren Computer nachweisbar ist? Oder benötigen Sie eine unabhängige Einschätzung, ob eine IT-forensische Untersuchung sinnvoll wäre?

FDS | Forensik Data Services bietet Privatpersonen eine qualifizierte, kostenpflichtige Erstberatung zu IT-forensischen Fragestellungen.

Nicht jedes Anliegen erfordert sofort ein umfangreiches Sachverständigengutachten. Häufig ist zunächst zu klären, welche Untersuchungsmöglichkeiten bestehen, welche technischen Grenzen zu berücksichtigen sind und ob eine weiterführende Untersuchung zweckmäßig erscheint.

Typische Fragestellungen

Unsere IT-forensische Erstberatung kann insbesondere bei folgenden Themen sinnvoll sein:

  • WhatsApp, E-Mails und Chatverläufe: Fragen zur Echtheit, Nachvollziehbarkeit und möglichen Manipulation digitaler Kommunikation.
  • Digitale Fotos und Videos: Möglichkeiten zur Untersuchung von Veränderungen, Bildmanipulationen und Metadaten.
  • Computer und Smartphones: Fragen zu vermuteten unbefugten Zugriffen, Überwachung oder Datenveränderungen.
  • Dateien und Dokumente: Möglichkeiten zur Feststellung von Erstellungszeitpunkten, Bearbeitungen und technischen Auffälligkeiten.
  • Digitale Beweismittel: Fachgerechte Sicherung, Untersuchung und Dokumentation elektronischer Daten.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen: Erste Orientierung, ob eine IT-forensische Untersuchung oder ein Sachverständigengutachten sinnvoll erscheint.

Was umfasst die Erstberatung?

Im Rahmen eines telefonischen Gesprächs oder einer Videokonferenz besprechen wir Ihr Anliegen und erläutern die grundsätzlich bestehenden technischen Untersuchungsmöglichkeiten.

Dabei können insbesondere die erforderlichen Ausgangsdaten, die Grenzen einer Untersuchung sowie mögliche weitere Schritte erörtert werden.

Wichtig: Die Erstberatung umfasst keine technische Untersuchung von Datenträgern, Dateien oder sonstigen digitalen Beweismitteln. Sie beinhaltet weder eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme noch ein Sachverständigengutachten.

Eine verbindliche Feststellung über die Echtheit, Manipulation oder Beweiskraft konkreter digitaler Inhalte ist nicht Gegenstand dieser Beratung.

Honorar und Zahlungsbedingungen

IT-forensische Erstberatung: 159 € inkl. 20 % USt

  • Beratungsdauer: bis zu 30 Minuten
  • Durchführung: telefonisch oder per Videokonferenz
  • Abrechnung: Pauschalhonorar
  • Zahlungsbedingung: vollständige Vorauszahlung

Sämtliche kostenpflichtigen Leistungen von FDS | Forensik Data Services werden grundsätzlich ausschließlich gegen Vorauszahlung erbracht.

Die Beratung wird erst nach ausdrücklicher Beauftragung und Eingang der vereinbarten Vorauszahlung durchgeführt.

Für umfangreichere forensische Untersuchungen und Gutachten können gesonderte Honorarvereinbarungen mit Teilvorauszahlungen getroffen werden.

So funktioniert die Beauftragung

1. Anfrage übermitteln

Beschreiben Sie Ihr Anliegen kurz per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Bitte übermitteln Sie zunächst keine umfangreichen Dateien oder sensiblen Unterlagen.

2. Kostenlose Auftragsklärung

Wir prüfen, ob Ihre Fragestellung in unseren fachlichen Tätigkeitsbereich fällt. Diese Prüfung beinhaltet keine individuelle technische Beratung.

3. Angebot und Vorauszahlung

Sie erhalten die erforderlichen Informationen zur Beauftragung sowie zur Vorauszahlung des Beratungshonorars.

4. Beratungstermin

Nach erfolgter Beauftragung und Zahlungseingang vereinbaren wir einen Termin für die Erstberatung.

Warum sind individuelle fachliche Auskünfte kostenpflichtig?

IT-forensische Fragestellungen erfordern Fachwissen, Erfahrung und eine sorgfältige Beurteilung technischer Sachverhalte.

Auch scheinbar einfache Fragen können komplexe Zusammenhänge betreffen. Eine fachlich verantwortbare Auskunft muss insbesondere zwischen bloßen Vermutungen, technischen Möglichkeiten und tatsächlich nachweisbaren Tatsachen unterscheiden.

Aus diesem Grund erfolgen individuelle technische Einschätzungen und Beratungsleistungen ausschließlich im Rahmen eines kostenpflichtigen Auftrags.

Ein kurzer Erstkontakt zur Klärung unserer fachlichen Zuständigkeit ist kostenlos. Eine individuelle fachliche Beratung ist damit nicht verbunden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Frage kostenlos telefonisch stellen?

Ein kurzer Erstkontakt zur Klärung, ob Ihr Anliegen in unseren Tätigkeitsbereich fällt, ist kostenlos. Individuelle technische Auskünfte und Einschätzungen sind kostenpflichtig.

Kann festgestellt werden, ob eine Nachricht oder Datei manipuliert wurde?

Ob eine entsprechende Feststellung möglich ist, hängt von den verfügbaren Ausgangsdaten und den technischen Untersuchungsmöglichkeiten ab. Die Erstberatung dient dazu, diese Voraussetzungen grundsätzlich zu erörtern. Sie ersetzt keine Untersuchung.

Muss ich anschließend ein Gutachten beauftragen?

Nein. Die Erstberatung ist eine eigenständige Leistung. Es besteht keine Verpflichtung, weiterführende Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Erhalte ich eine schriftliche Stellungnahme?

Nein. Schriftliche gutachterliche Stellungnahmen und Sachverständigengutachten sind gesondert zu beauftragende Leistungen.

Wann muss ich bezahlen?

Das vereinbarte Honorar ist vollständig im Voraus zu bezahlen. Die Beratung findet erst nach Eingang der Vorauszahlung statt.

IT-forensische Erstberatung anfragen

Sie möchten klären, ob eine IT-forensische Untersuchung Ihres Anliegens sinnvoll sein könnte?

Übermitteln Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Fragestellung. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten und Konditionen einer Erstberatung.

FDS | Forensik Data Services

Unabhängige IT-forensische Beratung durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.

Hinweis: Die Erstberatung stellt keine anwaltliche Rechtsberatung dar.