Was Sachverständige und Gutachter aus einem aktuellen US-Verfahren lernen können
Generative KI ist längst in der Gutachtenpraxis angekommen. Sprachmodelle können umfangreiche Unterlagen strukturieren, technische Zusammenhänge zusammenfassen, Formulierungen verbessern oder bei der Entwicklung von Untersuchungsansätzen unterstützen.
Gerade für Sachverständige stellt sich aber eine entscheidende Frage: Wo endet die zulässige Unterstützung durch KI und wo beginnt die unzulässige Verlagerung der eigentlichen gutachterlichen Tätigkeit auf ein Sprachmodell?
Ein aktuelles Gerichtsverfahren aus den USA zeigt eindrucksvoll, welche Folgen es haben kann, wenn diese Grenze nicht beachtet wird. Besonders bemerkenswert daran ist nicht nur der Umfang des KI-Einsatzes. Im Verfahren wurden auch die zugrunde liegenden ChatGPT-Konversationen offengelegt und zur Befragung des Sachverständigen verwendet.
Damit wird ein bislang wenig beachteter Aspekt sichtbar:
Nicht nur das fertige Gutachten kann Gegenstand der gerichtlichen Prüfung werden. Auch die Art und Weise, wie es unter Einsatz von KI entstanden ist, kann für die Beurteilung seiner Qualität und Glaubwürdigkeit relevant werden.
Ein Sachverständigengutachten mit umfangreicher KI-Unterstützung
Ausgangspunkt war ein Verfahren nach einer schweren Explosion bei Watson Grinding in Houston im Jahr 2020. Bei der Explosion kamen drei Menschen ums Leben. Zahlreiche Gebäude wurden beschädigt.
In einem daraus entstandenen Haftungsverfahren wurde ein technischer Sachverständiger beigezogen. Seine Aufgabe bestand unter anderem darin, technische Fragen zur Verantwortlichkeit des Unternehmens zu beurteilen.
Recherchen von 404 Media zufolge setzte der Sachverständige ChatGPT bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang ein. Die Berichterstattung stützt sich auf Gerichtsprotokolle, Unterlagen einer Deposition und Discovery-Dokumente.
Problematisch war dabei weniger die bloße Verwendung von KI als vielmehr die Art der Fragestellung.
Der Sachverständige gab dem Sprachmodell bereits das gewünschte Ergebnis vor. Unter anderem sollte ChatGPT einen überzeugenden Sachverständigenbericht zur Verteidigung erstellen und darstellen, warum die beklagte Partei für die Explosion nicht verantwortlich sei.
Damit wurde die KI nicht lediglich als Werkzeug zur Strukturierung oder sprachlichen Überarbeitung eines bereits fachlich erarbeiteten Befundes eingesetzt. Sie wurde vielmehr dazu verwendet, eine Argumentation für ein zuvor definiertes Ergebnis zu entwickeln.
Rund 350 Seiten ChatGPT-Kommunikation
Der Vorgang wurde entdeckt, nachdem die Klägerseite in den übergebenen Unterlagen auf ein Dokument mit der Bezeichnung „Citation Overlay“ gestoßen war.
Daraufhin verlangte der Klägervertreter die zugrunde liegenden ChatGPT-Prompts. Nach den veröffentlichten Recherchen wurden schließlich rund 350 Seiten ChatGPT-Kommunikation offengelegt.
Diese Unterlagen ermöglichten einen ungewöhnlich detaillierten Blick auf den Entstehungsprozess des Gutachtens.
Nach einer Analyse von Forbes zeigte der Chatverlauf beispielsweise eine knapp 17-minütige Interaktion, aus der ein umfangreicher Entwurf für einen Sachverständigenbericht hervorging. Im späteren Verfahren wurde der Sachverständige mit seinen eigenen Prompts konfrontiert.
Nach den veröffentlichten Berichten räumte er bei seiner Befragung einen sehr erheblichen Anteil KI-generierter Inhalte am Bericht ein. Gleichzeitig vertrat er die Position, dass die fachlichen Schlussfolgerungen seine eigenen gewesen seien und KI ihn bei der Erstellung eines Ausgangsentwurfs unterstützt habe.
Gerade diese Differenzierung ist für die Sachverständigenpraxis von Bedeutung.
Nicht der Einsatz von KI ist das eigentliche Problem
Der Fall sollte nicht zu dem Schluss führen, dass Sachverständige keine generative KI verwenden dürfen.
KI kann bei der Gutachtenerstellung durchaus sinnvoll eingesetzt werden, beispielsweise für:
- die Strukturierung umfangreicher Informationen,
- die Entwicklung von Gliederungen,
- sprachliche und redaktionelle Überarbeitungen,
- die Zusammenfassung eigener Arbeitsergebnisse,
- die Erstellung von Tabellen oder Übersichten,
- die Unterstützung bei technischen Recherchen,
- die Entwicklung möglicher Untersuchungsansätze oder Hypothesen.
Auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Sachverständigenbeweis wird bereits darauf hingewiesen, dass Sprachmodelle bei bestimmten technischen Hilfsaufgaben erhebliche Effizienzvorteile bieten können, während insbesondere rechtsrelevante oder interdisziplinäre Schlussfolgerungen erhebliche Fehlerrisiken aufweisen.
Problematisch wird der Einsatz insbesondere dann, wenn die KI nicht mehr Werkzeug des Sachverständigen ist, sondern faktisch Teile seiner fachlichen Beurteilung übernimmt.
Der Sachverständige darf seine Rolle nicht an die KI delegieren
Das Wesen eines Sachverständigengutachtens besteht gerade darin, dass eine aufgrund besonderer Sachkunde ausgewählte Person Befund und Schlussfolgerungen fachlich erarbeitet und dafür persönlich einsteht.
Auch nach österreichischem Verständnis werden an Sachverständige besondere Anforderungen gestellt. Für die Haftung gilt ein objektiver Sorgfaltsmaßstab, der sich an den typischen Fähigkeiten und der üblichen Sorgfalt des jeweiligen Berufsstands orientiert. Bereits leichte Fahrlässigkeit kann grundsätzlich relevant sein.
Der Einsatz eines Sprachmodells ändert daran nichts.
Der Sachverständige bleibt verantwortlich für:
Befund – Methode – Bewertung – Schlussfolgerung – Gutachten.
Eine KI kann ihn dabei unterstützen. Sie kann ihm diese Verantwortung aber nicht abnehmen.
Besonders problematisch: das gewünschte Ergebnis vorgeben
Der US-Fall zeigt noch ein zweites Problem.
Ein Sachverständiger sollte eine Hypothese anhand der vorhandenen Befunde prüfen. Er sollte nicht zunächst ein gewünschtes Ergebnis definieren und anschließend ein Sprachmodell damit beauftragen, Argumente für dieses Ergebnis zu produzieren.
Genau darin liegt ein wesentliches Risiko generativer KI.
Sprachmodelle sind sehr gut darin, eine vorgegebene These sprachlich überzeugend zu unterstützen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese These fachlich richtig ist.
Die Fragestellung
„Welche Befunde sprechen für oder gegen die Annahme X?“
ist methodisch etwas völlig anderes als:
„Begründe, warum X richtig ist.“
Für Sachverständige ist dieser Unterschied fundamental.
KI-Prompts können daher sogar Hinweise darauf liefern, ob ergebnisoffen untersucht wurde oder ob die Analyse von Beginn an auf die Bestätigung einer bestimmten These ausgerichtet war.
Der Prompt wird Teil der Entstehungsgeschichte
Der Fall macht damit einen bislang unterschätzten Aspekt der KI-Nutzung sichtbar.
Wer einen Sachverständigenbericht mit generativer KI erstellt, erzeugt neben dem eigentlichen Gutachten eine zusätzliche Ebene von Informationen:
Prompts – hochgeladene Dokumente – Antworten – Zwischenfassungen – Korrekturen – neue Prompts – Endfassung.
Diese Informationen können den Entstehungsprozess eines Gutachtens dokumentieren.
Aus ihnen kann beispielsweise hervorgehen,
- welche Informationen der KI zur Verfügung standen,
- welche Informationen möglicherweise fehlten,
- welche Hypothesen vorgegeben wurden,
- ob alternative Erklärungen untersucht wurden,
- ob ein gewünschtes Ergebnis bereits im Prompt festgelegt wurde,
- welche Texte unmittelbar von der KI erzeugt wurden und
- welche Änderungen der Sachverständige anschließend vorgenommen hat.
Der KI-Chat kann damit faktisch zu einem digitalen Arbeitsprotokoll der Gutachtenerstellung werden.
Ob und unter welchen Voraussetzungen solche Unterlagen in einem konkreten Verfahren herauszugeben sind, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht. Der US-amerikanische Discovery-Prozess lässt sich daher nicht ohne Weiteres auf österreichische Gerichtsverfahren übertragen.
Die grundsätzliche Erkenntnis bleibt dennoch relevant:
Sachverständige sollten keinen Prompt eingeben, dessen Offenlegung sie fachlich nicht erklären und vertreten könnten.
Fünf Regeln für den KI-Einsatz bei Gutachten
Aus dem Fall lassen sich einige praktische Grundregeln ableiten.
1. KI als Werkzeug einsetzen – nicht als Sachverständigenersatz
Die fachliche Analyse und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen müssen vom Sachverständigen stammen. KI kann vorbereiten, strukturieren, vergleichen und formulieren.
2. Ergebnisoffen prompten
Prompts sollten unterschiedliche Hypothesen zulassen. Besonders bei strittigen Sachverhalten sollte die KI ausdrücklich nach Argumenten und Befunden gefragt werden, die gegen die aktuelle Arbeitshypothese sprechen.
3. KI-Ausgaben niemals ungeprüft übernehmen
Jede Tatsachenbehauptung, Berechnung, Quelle und fachliche Schlussfolgerung muss unabhängig überprüft werden. Sprachlich überzeugende Antworten sind kein Beleg für ihre fachliche Richtigkeit.
4. Den KI-Einsatz nachvollziehbar dokumentieren
Bei substanziellem KI-Einsatz sollte nachvollziehbar bleiben, wofür die KI verwendet wurde und welche fachlichen Prüfungen anschließend vorgenommen wurden. Je stärker KI in die inhaltliche Arbeit eingreift, desto wichtiger wird diese Dokumentation.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz vor dem Upload prüfen
Gutachten enthalten häufig personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Ermittlungsunterlagen oder sonstige vertrauliche Informationen. Bevor Unterlagen in ein KI-System hochgeladen werden, muss daher geklärt werden, ob und unter welchen technischen, vertraglichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dies überhaupt zulässig ist.
Eine einfache Kontrollfrage
Vor dem Einsatz generativer KI bei einer gutachterlichen Tätigkeit kann eine einfache Kontrollfrage hilfreich sein:
Könnte ich vor Gericht offenlegen und fachlich erklären, welche Informationen ich der KI gegeben habe, welche Fragen ich gestellt habe und wie ich ihre Antworten überprüft habe?
Wenn diese Frage nicht eindeutig mit Ja beantwortet werden kann, sollte der geplante KI-Einsatz nochmals überprüft werden.
Fazit
Der Fall aus Texas ist kein Argument gegen KI in der Sachverständigentätigkeit.
Er ist vielmehr ein Beispiel dafür, dass die bekannten Anforderungen an eine professionelle Gutachtenerstellung auch beim Einsatz neuer Werkzeuge unverändert gelten.
Ein Sachverständiger darf moderne Technologien verwenden. Er muss aber jederzeit Herr des fachlichen Erkenntnisprozesses bleiben.
Generative KI kann recherchieren, strukturieren, formulieren und als kritischer Sparringspartner eingesetzt werden. Befundaufnahme, Methodenwahl, fachliche Bewertung und Schlussfolgerung müssen jedoch nachvollziehbar dem Sachverständigen zuzurechnen sein.
Und noch etwas verändert sich durch KI:
Bisher wurde vor Gericht vor allem gefragt, wie der Sachverständige zu seiner Schlussfolgerung gekommen ist.
Künftig könnte häufiger eine zusätzliche Frage gestellt werden:
„Zeigen Sie uns Ihre Prompts.“
Quellen und weiterführende Informationen
Jason Koebler, 404 Media, 17.08.2026, „Show How 3M Is 0% at Fault: Expert Witness Used ChatGPT to Write Report Defending Company in Deadly Explosion Lawsuit“.
Lars Daniel, Forbes, 26.08.2026, „Expert Witness Asked ChatGPT To Show 0% Fault—The Wrong Way For Experts To Use AI“.
Irish Legal News, 27.08.2026, „US: Expert witness’ exposed ChatGPT prompts highlight risk of AI use“.
Republik Österreich/Bundesministerium für Justiz, Informationen zur Sachverständigenhaftung, Stand 01.01.2026.
Universität Wien/IRIS 2024, „Sachverständigenbeweis im Strafverfahren mit KI?“, zu Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Sprachmodellen in der Gutachtensarbeit.
Hinweis zur Erstellung: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von ChatGPT erstellt und anschließend redaktionell sowie fachlich geprüft.

